Bahnsinn 15
25. Januar 2015 | von Hucky Schermann | Kategorie: VerkehrMan erinnere sich: Im März 2014 reichten die Stadt Fürth und andere Kläger einen Eilantrag gegen den Verschwenk (Planfeststellung 16 Fürth-Nord) beim Bundesverwaltungsgericht ein. Im Oktober 2014 wurde dieser Antrag positiv beschieden.
Wenn nun ein Eilantrag beim Gericht bis zur Entscheidung einige Monate braucht, kann man sich vielleicht ausrechnen, wann ein rechtskräftiges Urteil gefällt wird. Die Stadt Nürnberg, welche im Bereich Kleingründlach sehr wohl von den Planungen betroffen ist, hat sich übrigens nicht gegen die Durchführung des genehmigten Planfeststellungsbeschlusses gewehrt. Auch die Stadt Erlangen trat der Fürther Klage nicht bei!
Man erinnere sich weiter: Im November 2010 wurde am gut frequentierten Haltepunkt Fürth-Unterfarrnbach (Klinikum West) ein Holz-Bahnsteig eingerichtet, der einen überaus provisorischen Zugang als auch einen nur unzulänglichen Wetterschutz bietet.
Dieses Provisorium besteht nun schon seit vier Jahren, da die geplanten 2 Liniengleise für die S‑Bahn und die neue Station nicht eingerichtet wurden. Über die zuletzt schleppend verlaufenen Baumaßnahmen hab ich z.B. hier bereits berichtet. Theoretisch wäre es zwar möglich, den sogenannten Fürther Bogen fertig zu stellen und vor oder nach der neuen Bahnbrücke über die Regnitz alles wieder auf die zweigleisige Bestandsstrecke zu leiten. Die technische Durchführung mit Weichen und Signalen ist kein Klacks. Der finanzielle Aufwand wäre im Millionenbereich überschaubar. Ob das aber zu einem engeren Takt der S‑Bahn führen würde ist zu bezweifeln, da hier dann eine Fahrwegskreuzung vorhanden wäre. Der Fernverkehr hat dort Vorrang!
Die Bahn geht anders vor: Sie lässt von Erlangen aus den genehmigten Abschnitt 17 bauen. Und der sieht große Eingriffe vor. Zwischen Eltersdorf und Kleingründlach ist die Zusammenführung der Fernbahn, der geplanten Güterzugstrecke und der separaten S‑Bahn im Bau.
Momentan wird eine der sogenannten Überwerfungen konstruiert. Eine riesige Rampe ist schon aufgeschüttet, ein Brückensockel wird betoniert. Auf Nürnberger Gebiet zwischen Kleingründlach und Steinach sind dann nochmals solche Rampen mit Über- und Unterfahrungen vorgesehen. Aber hier ist schon der momentan blockierte Abschnitt 16 Fürth-Nord.
2010 beauftragten ja die Landtagsgrünen die Firma Vieregg-Rössler ein Gutachten zu erstellen. Titel: »Untersuchung der bisherigen Planungen zur Streckenführung von S‑Bahn und Güterverkehr zwischen Erlangen und Fürth und Vorschläge zur Optimierung«. Sehr interessant! In der Presse kommuniziert wurde nur ein kleiner Teil, der die prognostizierten Fahrgastzahlen im Bereich Steinach betraf.
Die wesentlich umfangreicheren Erörterungen zur Streckenführung der Güterzugstrecke und Flächenoptimierungen mit und ohne Verschwenk wurden einer breiteren Öffentlichkeit nicht vorgestellt. Grund könnte sein, dass man auf Seiten der Grünen wusste, dass diese Vorschläge eine umfassende Neuplanung der Trassierungen und Konzepte erfordert hätte – mit einem mehrjährigen Zeitbedarf (siehe Karten hier. Und wer hätte dem Bundesbahnamt dazu Anweisungen geben können? Also zu den Akten.
Obwohl eine Finanzierung und Planfeststellung des Güterzugtunnels nicht vorhanden ist, verfolgt die Bahn südlich Eltersdorf ihr Gesamtkonzept weiter: Ausfädelung einer separaten Güterzugstrecke und S‑Bahn im Verschwenk.
Sollte das Gericht das Konzept des Eisenbahn-Bundesamtes befürworten und der Bund die Mittel für das Güterzugtunnel freigeben, wird der dortige Aushub für die benötigten Rampen und Bahndämme der Kreuzungsbauwerke und Neustrecken benutzt werden. Und es wird noch einige Jahre dauern. Sollten die Kläger gegen den Verschwenk Recht bekommen, ist eine Neuplanung mit einem langwierigen neuen Genehmigungsverfahren nötig. Fraglich wäre natürlich auch, ob die Bahn versuchen wird, verlorene Planungskosten in Millionenhöhe einzutreiben.
In beiden Fällen werden Pendler und andere S‑Bahn-Benutzer weiter auf engere Takte und bequemere Stationen auf dem Nordast warten. Bis dahin können sie sich hier über den Fortschritt der Bauarbeiten informieren oder sich in diesem Forum austauschen.
Nachsatz aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts:
»...der Senat wird sich bemühen, die Hauptsacheverfahren bis zum Frühjahr 2016 abzuschließen...«
Und auch dort nachzulesen:
Begründung von Seiten Fürths: »Der S‑Bahn-Ausbau sei kein vordringliches VDE-Projekt, ihm fehle es zudem an der konkreten Eilbedürftigkeit. Schon bisher finde der S‑Bahn-Verkehr auf der Bestandsstrecke statt. Er werde sich dort auch künftig befriedigend abwickeln lassen.«
Pressespiegel: »S‑Bahn: Fürther Bogen soll angeschlossen werden« (FN)
Pressespiegel: »Fürth: Weichenstellung für Verzicht auf S‑Bahn-Schwenk« (FN)
Pressespiegel: »20-Minuten-Takt: Bessere S‑Bahn-Verbindung nach Erlangen« (FN)
Pressespiegel: »S‑Bahn-Schwenk: Stadt Fürth erstreitet sich Akteneinsicht« (FN)
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